Neue Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft

Niemand wollte es, doch am 25. Mai. 2018 ist es soweit! Die  neue Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) tritt in Kraft, und dies mit zahlreichen Folgen für unsere Praxis sowie für unsere Patientenbesitzer!

Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten, welche wir von unseren Patientenbesitzern aufnehmen und auch speichern (müssen!), zu schützen. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten.

Dies hat unter anderem zur Folge, dass wir nunmehr verpflichtet sind, Ihre Einwilligung zur Erfassung, Speicherung (in unserer Praxissoftware), Verarbeitung (Telefonische Laborergebnismitteilungen, Impferinnerungspostkarten,..) und Weitergabe (z.B. an ein Labor oder eine Klinik) ihrer Daten einzuholen!

Zu diesen Daten gehören außer Ihrem Namen und Adresse alle Daten, die über die Erfüllung unseres Behandlungsvertrages hinaus gehen. Dazu zählen beispielsweise Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre Emailadresse. Die Einwilligung zur Erhebung dieser Daten muss numehr durch Sie expliziet erfolgen. Der schriftliche Weg ist nicht zwingend vorgeschrieben, doch Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir für die rechtliche Absicherung unserer Praxis den schriftlichen Weg in Form eines neuen Patientenaufnahmescheines gewählt haben.

Ebenso sind wir nunmehr verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen. Die ist dann der Fall, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn ein anderes Gesetz schreibt Aufbewahrungspflichten vor. So sind z.B. Röntgenbilder 10 Jahre zu archivieren, auch dann wenn der Patient vieleicht schon verstorben ist. Die Patientenkartei ist nach der Musterberufsordnung der Bundestierärztkammer 5 Jahre lang aufzubewahren, um ein weiteres Beipiel zu nennen.

Diese, hier nur kurz aufgeführten Änderungen, die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit haben, gilt nicht nur für Behandlungsverträge, welche neu entstehen (neuer Kunde), sondern auch für unser Stammklientel! Demnach kann an Patientenbesitzer, die es bisher gewohnt ware Ihre Laborergebnisse per Telefon(!) oder per Mail zu erhalten, dieser Weg ohne Einwilligung nicht mehr erfolgen! Gleiches gilt für Terminvergaben und andere Kommunikation.

Sie merken vieleicht, dass hieraus ein gewaltiger bürokratischer zeitlicher Mehraufwand für unser Praxisteam entstehen wird, welcher sich ggf. in Preisänderungen bemerkbar machen wird. Aber seien Sie sicher, wir wollten dies nicht so, müssen uns aber an das Gesetz halten! Die angedrohten Strafen bei Verstoß sind immens!

Wir bitte Sie daher, das unten zur Verfügung gestellte Formular auszudrucken, auszufüllen und bei Ihrem nächsten Besuch mitzubringen! Dies erspart Ihnen und und vor allem Ihrem Tier unnötigen Stress und Wartezeiten!

Unterstützen Sie uns, damit wir uns weiter wie gewohnt um das Wohl Iheres Tieres kümmern können!

Vielen Dank!

Ihr Praxisteam

Patientenaufnahmeschein
Aufnahmeschein_neu.pdf
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Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzerklärung!

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Kontakt

Tierarztpraxis Herrmann

Torsten Herrmann

Am Schulzentrum 3

56368 Katzenelnbogen

 

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