Wir versuchen, Sie "auf dem Laufenden" zu halten

Da es Wissenschaft und  Politik ständig Neuerungen gibt, hat dies oft auch Konsequenzen für Ihr Tier.

Seien es z.B. Änderungen bezüglich des Urlaubs mit Ihrem Tier, oder aber neue Erkenntnisse Zu Impfungen und Entwurmungen - wir werden stets bemüht sein, Sie mit den uns zugänglichen Informationen auf dem neusten Stand der Zeit zu halten.

Sollten Sie dennoch spezielle Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, wir werden versuchen, weiterzuhelfen!

Oder Schicken Sie uns einfach eine Email

******** Aufgrund der aktellen COVID 2-  Krisensituation bitten wir Sie, auch zum Schutze der anderen Patientenbesitzer die Zahl der Begleitpersonen Ihres Tieres bei Besuchen in unserer Praxis auf ein Minimum zu reduzieren.

Wir bitten Sie weiterhin zum Schutze Ihrer Kinder, diese möglichst nicht zu Behandlungsterminen mitzubringen.

Gleiches gilt auch für ambulante Besuche im Pferde- und Großtierbereich.

Bitte beachten Sie, dass wir nur jeweils 2 Personen mit ihren Tieren gleichzeitig im Wartebereich der Praxis zulassen können, um den nötigen Sicherheitsabstand von 1,50 m gewährleisten können. Sie werden von uns entsprechend  in den Wartebereich eingelassen.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken *********

Gefährliche Riesenzecken nun auch bei uns!

Schon seit längerer Zeit informieren die Medien Tierhalter und auch uns Tierärzte darüber, dass die große Zecke der Gattung Hyalomma schon in der zweiten Saison in Deutschland überwintert hat.

Nun wurde im August 2019 eine Zecke von einer Pferdehalterin aus dem Rhein - Lahn - Kreis von ihrem Pferd abgesammelt und an die Abteilung Parasitologie der Universität Hohenheim übersand. Die Parasitologen identifizierten das Tier als ein weibliches Tier der Gattung Hyalomma marginatum. Diese Zeckenart stammt ursprünglich aus der Türkei und Osteuropa. Diese relativ große Zecke jagt aktiv, hat gute Augen und läuft schnell. Dadurch kann sie ihr Opfer über mehrere hundert Meter verfolgen. Als Wirt für ihre Blutmahlzeit bevorzugt sie große Opfer wie Pferde und Rinder.

Weiterhin wurde bei der Untersuchung festgestellt, dass die Zecke den Erreger des menschlichen Fleckfiebers (Rickettsia aeschlimanii) in sich trug! Die Erkrankung führt beim Menschen zu Hautveränderungen bis hin zu Blutungen. Weitere Sypmtome können Unruhe, Sprach- und Bewusstseinsstörungen bis hin zur Gewaltätigkeit sein. Die Erkrankung ist bei rechtzeitigem Erkennen durch den Arzt behandelbar.

Als weitere,durch diese Zeckenart übertragene Erkrankung wird das so genannte Krimm - Kongo - Fieber beschrieben.

So wurde schon im Juli 2019 ein Pferdehalter durch einen Zeckenbiss dieser Gattung infiziert.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob weitere Krankheiten durch zugewanderte Zeckenarten in unseren Breiten auftreten. So werden beim Hund das so genannte "Mittelmeerfleckfieber" und das "Zeckenstichfleckfieber" als Erkrankungen beschrieben, die durch Rickettsien verusacht werden und durch Zecken übertragen werden. Bei Pferden gilt die Anaplasmose, eine Fieberhafte bis tötliche Erkrankung als eine durch Zecken übertragene Krankheit.

Wir werden selbstverständlich bemüht sein,Sie auf dem Laufendn zu halten!

                                                                          (Bildnachweis: "Der Praktische Tierarzt 07/19, S.624)

Unser beliebter Impferinnerungsservice und der Datenschutz

Viele haben sich draüber gefreut, neben dem alltäglichen Arbeits- und Familienleben nicht auch noch an die jährliche Impfung ihres Haustiers denken zu müssen - es gab ja immer einen Impferinnerungspostkarte von der Praxis.

Im Zuge der nun seit Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung ist dies nicht mehr so ohne Weiteres möglich, denn unsere Praxis benötigt von Ihnen nunmehr eine Einwilligungserklärung hierzu, sonst könnte die bisher allseits beliebte Karte als Werbung angesehen werden und das verbietet genannte Verordnung.

Sollten Sie also auch in Zukunft von uns mit "Impfwerbung" versorgt werden wollen, bitten wir Sie, sich schon vor Ihrem nächsten Besuch den Aufnahmeschein und die dazugehörige Einwilligungserklärung herunterzuladen, auszufüllen und mitzubringen (Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift!). Denn nur so bleibt alles wie es war!

Neue Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018!

Wir wollten sicher nicht, dass es dazu kommt, doch nun kommt Sie - die neue Datenschutzgrundverordnung! Lesen Sie bitte hier, welche Konsequenzen sich zukünftig für das Behandlungsverhältnis ergeben!

Ebenso bitten wir Sie, den zum Download bereitstehenden Patientenaufnahmeschein auszudrucken und bei ihrem nächsten (oder vieleicht ersten) Besuch unterschrieben mitzubringen. Bitte unterstützen Sie uns jetzt schon!  Dies wird Ihnen und vor allem Ihren Tieren unnötige Wartezeiten ersparen!

Neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung in Kraft getreten....  welche Folgen uns erwarten

Seit dem 01.03.2018 ist die Neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt unter anderem die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte. Insbesondere Antiniotika. So weit, so gut!  Durfte der Tierarzt bislang (fast) alle Antibiotika unter Beachtung bestimmter arzneimittelgesetzlicher Regeln bei (fast) allen Tieren einsetzen, so wreden ihm mit der neuen TÄHAV Grenzen auferlegt. Die Verordnung beinhaltet unter anderem ein Umwidmungsverbot für bestimmte Antibiotikagruppen und eine so genannte Antibiogrammpflicht bei deren Anwendung.

Sollte man meinen, dass diese Neuerungen nur für landwirtschaftliche Nutztiere zum Zwecke der Lebensmittelsicherheit dienen, so hat man sich bitter getäuscht. Die Regelungen gelten auch zum Großteil für Kleintiere wie Hund und Katze, sowie auch Für Pferde. So werden Tierbesitzer in Zukunft  im Bedarfsfall mit einem diagnostischen Mehraufwand und der damit verbundenen Kosten konfrontiert werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so sprechen Sie uns gerne an!

Rücknahme von Arzneimitteln in der Tierarztpraxis -  Gesetzeslage

Jeder von uns kennt die Situation: Das Pferd wurde verkauft, die Katze ist weggelaufen, der Wellensittich entflogen oder das geliebte Tier musste leider aus medizinischen Gründen von uns gehen. Hat man einmal die sicherlich schmerzhafte Situation verkraftet, stellt man fest, dass hier noch eine Packung Nierentabletten für die Katze, ein Streifen Arthrosemittel für den Hund oder eine Dose Hustenpulver für das Pferd da ist.

Nun, wohin damit? Wegschmeißen ist zu schade. Also - auf zum Tierarzt! Vieleicht kann jener die Tabletten oder Pulver noch für ander Patienten verwenden - natürlich gegen Gutschrift.

Doch hier liegt der Hase begraben. Nach § 97 Arzneimittelgesetz macht sich der Tierarzt mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro schuldig, wenn er einmal abgegebene Arzneimittel zurücknimmt und Beträge gutschreibt.

Hintergrund dieser Regelung ist unter anderem die Tatsache, dass der Tierarzt nicht nachvollziehen kann, ob die Arzneimittel beim Tierhalter sachgemäß gelagert wurden.

(Quelle: Prakt. Tierarzt, 6/2017, S.532)

Arzeimittelgesetz - Novelle verabschiedet .... Folgen für Tierhalter

Bundestag und und Bundesrat haben einer Novelle des Arzeimittelgesetzes zugestimmt.

Welche Folgen sich insbesondere für Halter von Masttieren ab dem Jahr 2014 ergeben, erfahren sie hier...

Nicht nur Kennzeichnen - sondern auch Registrieren!

Es ist mittlerweile schon zur Gewohnheit geworden: (Fast) Jedes Tier hat einen "Personalausweis". Ob der Equidenpass für Pferde und Esel, der EU - Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen oder der Tierpass bei Rindern und Schafen. In diesen Dokumenten sind die Kennzeichnugen der Tiere, heute meist Mikrochipnummern  und / oder Tätowierungen oder im Falle von Rindern Ohrmarkennummern eingetragen. Auch ein nicht - "gechipptes" Pferd hat nur eine Identifikations- oder Lebensnummer in diesem Dokument wenn dieser Pass vor 2010 ausgestellt wurde.

Doch was nützen all diese Dokumente und Nummern im Falle eines Verlustes des Tieres durch z.B. Enlaufen oder gar Diebstahl? Nichts!

Daher unser Rat an Sie: Lassen Sie Ihr Tier nicht nur durch einen Mirkochip kennzeichnen, sondern lassen Sie diese Chipnummer auch registieren! Sei es durch TASSO e.V. oder Tierfan24 e.V. oder aber bei Pferden bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. - aber auch vielen anderen Stellen - im Falle des Verlustes Ihres Begleiters wird man Ihnen dort sicher weiterhelfen können!

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns an - wir helfen gerne weiter!

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Tierarztpraxis Herrmann

Torsten Herrmann

Am Schulzentrum 3

56368 Katzenelnbogen

 

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